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Unternehmensgruppe IB
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website nutzen können — unabhängig von Sehvermögen, Motorik, Hörvermögen oder der verwendeten Technik. Diese Erklärung beschreibt, wie barrierefrei diese Website ist, wie Sie sie bedienen können und an wen Sie sich wenden, wenn etwas nicht funktioniert.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website ing-bussmann.com der Unternehmensgruppe IB. Anbieter und verantwortliche Stelle ist nach dem Impressum das Ingenieurbüro Bußmann, Dipl.-Ing. Ralf Bußmann, Rheingrafenstraße 2c, 55583 Bad Kreuznach.

Die Website informiert über unsere Leistungen (Projektmanagement, Projektsteuerung, Termin- und Kostenmanagement sowie Ausschreibung und Vergabe), über unsere Auftraggeber und über ausgewählte Projekte. Über ein Kontaktformular können Sie uns eine Anfrage schicken. Ein Vertragsabschluss, ein Kundenkonto, ein Bestellvorgang oder ein Download-Bereich bestehen nicht.

Die Erklärung gilt nicht für Websites anderer Anbieter, auf die wir verlinken.

Rechtliche Grundlage und Maßstab

Wir orientieren uns am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit dem Deutschland die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 umgesetzt hat. Diese Erklärung folgt dem Muster für die Angaben nach § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 des Gesetzes.

Technischer Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Konformitätsstufe AA. Damit erfüllen wir zugleich die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 an Webinhalte (Fassung V3.2.1, die auf die WCAG 2.1 AA verweist) und gehen mit den zusätzlichen Kriterien der WCAG 2.2 darüber hinaus.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den WCAG 2.2, Stufe AA, weitgehend vereinbar. „Weitgehend“ heißt: Die Anforderungen sind erfüllt, mit den Ausnahmen, die wir unten aufführen.

Bekannte Einschränkungen

  • Kontaktformular aus einem Zusatzmodul: Das Formular auf der Kontaktseite und im Kontaktbereich der Startseite stammt aus dem Modul Contact Form 7. Einzelne Meldungen dieses Moduls können wir nur eingeschränkt beeinflussen. Kommen Sie damit nicht weiter, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an — das ist ein gleichwertiger Weg, und wir beantworten Anfragen auf beiden Wegen gleich.
  • Fachbegriffe und Abkürzungen: In den Projektbeschreibungen stehen Abkürzungen aus dem Bauwesen, zum Beispiel PTS (Personentransportsystem) und ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof). Sie werden nicht an jeder Stelle aufgelöst. Fragen Sie gern nach; wir erklären die Begriffe.
  • Prüfung mit Hilfsmitteln steht aus: Unsere Aussagen beruhen auf einer Selbstbewertung von Quelltext und Gestaltung (siehe „Erstellung dieser Erklärung“). Eine Prüfung mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver) und mit automatisierten Prüfwerkzeugen steht noch aus. Bis dahin können wir für die Ausgabe über Sprachausgabe und Braillezeile keine abschließende Aussage treffen.

So bedienen Sie die Website

  • Tastatur: Alle Funktionen — Navigation, Filter auf der Referenzenseite, Bildansicht, Kontaktformular und der Hinweis am Seitenfuß — lassen sich mit der Tastatur bedienen. Mit der Tab-Taste springen Sie von Element zu Element, mit Enter oder der Leertaste lösen Sie es aus. Das jeweils aktive Element ist durch einen sichtbaren Rahmen hervorgehoben.
  • Sprunglink: Der erste Druck auf die Tab-Taste blendet auf jeder Seite den Link „Zum Inhalt springen“ ein. Damit überspringen Sie Logo und Navigation.
  • Menü auf kleinen Bildschirmen: Das Menü öffnen Sie über die Schaltfläche „Menü“ im Seitenkopf. Mit der Escape-Taste oder einem Klick außerhalb schließen Sie es wieder.
  • Projekte filtern: Auf der Seite „Referenzen“ schränken die vier Themenfeld-Kacheln die Projektliste ein. Die Filter funktionieren auch ohne JavaScript: Jede Kachel ist ein normaler Link, der die Auswahl in der Adresse der Seite mitführt.
  • Bilder vergrößern: Projektfotos mit Lupe öffnen Sie mit Enter oder der Leertaste in einer größeren Ansicht. Mit den Pfeiltasten blättern Sie durch die Bilder eines Projekts, mit Escape oder der Schließen-Schaltfläche kehren Sie zurück; der Fokus steht danach wieder auf dem Bild, von dem Sie gekommen sind.
  • Zurück nach oben: Haben Sie ein Stück gescrollt, erscheint unten rechts eine Schaltfläche, die zum Seitenkopf zurückführt.
  • Vergrößern: Sie können die Darstellung mit Strg und Plus (Mac: Cmd und Plus) auf mindestens 200 % vergrößern. Die Inhalte bleiben lesbar, ohne dass Sie seitlich scrollen müssen.
  • Bewegung reduzieren: Ist in Ihrem Betriebssystem oder Browser „Bewegung reduzieren“ eingeschaltet, verzichtet die Website auf Animationen und weiche Rollbewegungen.
  • Formular: Alle Felder sind beschriftet, Pflichtfelder sind gekennzeichnet. Fehler werden als Text erklärt — sowohl am betroffenen Feld als auch in einer Meldung zum Formular.
  • Screenreader: Die Seiten sind mit Bereichen (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich) und einer durchgängigen Überschriftenstruktur aufgebaut. Bilder haben Alternativtexte, rein dekorative Symbole sind für Screenreader ausgeblendet.

Was wir für die Barrierefreiheit getan haben

  • Farbkontraste, die wir nach der Formel der WCAG nachgerechnet haben: mindestens 4,5:1 für Fließtext und mindestens 3:1 für große Schrift, Bedienelemente und Fokusrahmen.
  • Ein sichtbarer Fokusrahmen auf jedem Bedienelement, auch in den Eingabefeldern des Kontaktformulars.
  • Eine Gestaltung, die bei 320 Pixel Bildschirmbreite und 200 % Vergrößerung ohne seitliches Scrollen auskommt.
  • Kein Inhalt, der allein über Farbe unterschieden wird — die aktive Seite im Menü und der aktive Filter sind zusätzlich anders ausgezeichnet.
  • Gut lesbare Schriften, die auf unserem eigenen Server liegen. Fließtext, Überschriften und Beschriftungen stehen als echter Text im Dokument; als Bild erscheinen nur Logos — unser eigenes und die unserer Auftraggeber — sowie Fotos.
  • Keine Cookies, keine Reichweitenmessung, keine eingebetteten Karten oder Videos und keine Inhalte von fremden Servern. Es gibt deshalb auch kein Einwilligungsfenster, das den Zugang zur Seite versperrt — nur einen Hinweis, den Sie bestätigen oder stehen lassen können.
  • Keine automatisch wechselnden Bildergalerien und keine Inhalte, die nur in einem Überlagerungsfenster stehen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch die mit der Entwicklung beauftragte Agentur: eine Durchsicht von Quelltext und Gestaltung anhand der Erfolgskriterien der WCAG 2.2 AA, eine rechnerische Prüfung aller Farbkontraste nach der Formel der WCAG, eine Prüfung der Größe der Bedienelemente sowie eine Prüfung der Bedienung mit der Tastatur. Eine ergänzende Prüfung mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver) und mit automatisierten Prüfwerkzeugen ist vorgesehen; ihre Ergebnisse arbeiten wir in diese Erklärung ein.

Wir überprüfen die Erklärung mindestens einmal jährlich und bei wesentlichen Änderungen der Website. Letzte Überprüfung: 16. September 2026.

Barrieren melden: Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir kümmern uns darum und melden uns so bald wie möglich.

Ingenieurbüro Bußmann
Dipl.-Ing. Ralf Bußmann
Rheingrafenstraße 2c
55583 Bad Kreuznach
Telefon: 0172 940 90 33
E-Mail: rbussmann@ing-bussmann.com

Marktüberwachung und Durchsetzung

Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Website die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, und Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Dienstleistungen ist das bundesweit:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: www.mlbf-barrierefrei.de

Dort können Sie Barrieren melden und einen Antrag nach § 32 BFSG stellen.

Zur Einordnung: Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsstelle BGG) ist ausschließlich für öffentliche Stellen des Bundes zuständig. Für eine private Website wie diese ist sie nicht die richtige Ansprechpartnerin. Eine eigene Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz gibt es für private Anbieter nicht.

Stand: 16. September 2026